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Telekompaket: Entwicklung Richtlinie über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (Genehmigungs 2002/20/EG)

Europäischen Parlament Erste Lesung -> Rat der Europäischen Union Gemeinsamer Standpunkt − 2008-09-24 -> 2009-02-09

Sommaire

Anhang I

Europäischen Parlament Erste Lesung Rat der Europäischen Union Gemeinsamer Standpunkt
A. Bedingungen, die an eine Allgemeingenehmigung geknüpft werden können
19. Transparenzverpflichtungen für Unternehmen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende elektronische Kommunikationsdienste bereitstellen, mit denen sichergestellt werden soll, dass durchgehende Konnektivität im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie) besteht, Offenlegung von Beschränkungen des Zugangs zu Diensten und Anwendungen sowie von Verkehrsabwicklungsstrategien und – soweit notwendig und verhältnismäßig – Zugang der nationalen Regulierungsbehörden zu Informationen, die zur Prüfung der Richtigkeit der Offenlegung benötigt werden.