Schriftliche erklarung ACTA 12/2010

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On Sept. 9th, 2010, the written declaration 12/2010 got 393 signatures, and therefore was adopted by the European Parliament. Thanks a lot to all the citizens who took part in this victory!! The fight is not over: ACTA must be rejected!!




SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG

eingereicht gemäß Artikel 123 der Geschäftsordnung

zu dem intransparenten Prozess und dem möglicherweise zu beanstandenden Inhalt des Abkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA)

Françoise Castex, Zuzana Roithova, Alexander Alvaro, Stavros Lambrinidis

Fristablauf: 17.6.2010


Schriftliche Erklärung zu dem intransparenten Prozess und dem möglicherweise zu beanstandenden Inhalt des Abkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA)

Das Europäische Parlament,

– gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass derzeit Verhandlungen über das Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) laufen,
B. in der Erwägung, dass dem Europäischen Parlament gemäß dem Vertrag von Lissabon in Handelsfragen eine Mitentscheidungsfunktion zukommt und es Zugang zu Verhandlungsdokumenten erhalten muss,
1. ist der Auffassung, dass es durch das vorgeschlagene Abkommen nicht indirekt zu einer Harmonisierung des Urheberrechts, Patentrechts oder Markenrechts in der EU kommen darf und das Subsidiaritätsprinzip beachtet werden sollte;
2. erklärt, dass die Kommission alle Unterlagen im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen unverzüglich öffentlich zugänglich machen sollte;
3. ist der Auffassung, dass mit dem vorgeschlagenen Abkommen keine Beschränkung ordnungsgemäßer Gerichtsverfahren einhergehen sollte und die Grundrechte wie das Recht der freien Meinungsäußerung und das Recht auf Privatsphäre nicht geschwächt werden sollten;
4. betont, dass vor der Verhängung strafrechtlicher Sanktionen eine Bewertung der Wirtschafts- und Innovationsrisiken vorgenommen werden muss, wenn bereits zivilrechtliche Maßnahmen ergriffen wurden;
5. ist der Auffassung, dass Anbieter von Internetdiensten nicht für die Daten haftbar gemacht werden sollten, die sie über ihre Dienste übermitteln oder anbieten, sofern dafür eine vorherige Kontrolle oder Filterung der Daten erforderlich wäre;
6. weist darauf hin, dass mögliche Maßnahmen zur Stärkung der grenzüberschreitenden Kontrolle und Beschlagnahmung von Waren keine Beschränkung des weltweiten Zugangs zu legalen, erschwinglichen und sicheren Arzneimitteln mit sich bringen dürfen;
7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.