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Telekompaket: Vergleich Richtlinie über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (Genehmigungs 2002/20/EG)
Europäische Kommission Ursprünglichen Vorschlag / Europäischen Parlament Erste Lesung / Rat der Europäischen Union Gemeinsamer Standpunkt − 2007-11-13 / 2008-09-24 / 2009-02-09
Sommaire
Anhang I
Europäische Kommission Ursprünglichen Vorschlag | Europäischen Parlament Erste Lesung | Rat der Europäischen Union Gemeinsamer Standpunkt |
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A. Bedingungen, die an eine Allgemeingenehmigung geknüpft werden können | A. Bedingungen, die an eine Allgemeingenehmigung geknüpft werden können | |
19. Einhaltung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 167 vom 22.6.2001, S. 10.) und der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 157 vom 30.4.2004, S. 45.). | 19. Transparenzverpflichtungen für Unternehmen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende elektronische Kommunikationsdienste bereitstellen, mit denen sichergestellt werden soll, dass durchgehende Konnektivität im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie) besteht, Offenlegung von Beschränkungen des Zugangs zu Diensten und Anwendungen sowie von Verkehrsabwicklungsstrategien und – soweit notwendig und verhältnismäßig – Zugang der nationalen Regulierungsbehörden zu Informationen, die zur Prüfung der Richtigkeit der Offenlegung benötigt werden. |