Discussion:Telecoms Package compromise-amendments 080912

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AM4 and the determination of lawful content

If on one hand it establishes that services providers are not entitled to determine what is a lawful content, service or application, one the other hand, the task of determining what must be considered as lawful shall be the "task of relevant authorities of the member state". Such "relevant authorities" can be of any type and not necessarily judicial authorities. Only the judge should be deemed to qualify a content, service or application. In this context the proposed amendment should make a direct reference to the judge by replacing the term "relevant authorities" by "judicial powers"

This reference to relevant authorities is even less clear as next amendment (AM5) states that "In order to address public interest issues with respect to the use of communications services, and to encourage protection of the rights and freedoms of others, the relevant national authorities should be able to produce and have disseminated, with the aid of providers, public interest information related to the use of communications services". In this context "relevant authorities are bodies engaged in sending warnings to customers regarding copyright infringement.


AM5 and 3 strikes approach

By enabling "relevant authorities" to transmit information to customers regarding "public interest warnings regarding copyright infringement, other unlawful uses and dissemination of harmful content" this amendment is establishing the basis for sending warnings to the public which is a necessary step in order to implement a 3 strikes approach.


Analysis from Netzpolitik (de)

original analysis with links

Montag, 15. September 2008 Jetzt handeln: Bürgerrechte beim Telekom-Paket stärken!

Wie es ausschaut, haben sich Konservative, Liberale und Sozialdemokraten bei der Universaldiensterichtlinie im Rahmen des Telekom-Paketes auf einen Kompromiss geeinigt. Dieser liegt uns vor und unsere Kritik wurde dabei leider nicht wirklich berücksichtigt. Diese drei Fraktionen haben zusammen die Mehrheit im Europaparlament, und es ist zu befürchten, dass am kommenden Dienstag, den 23. September in der ersten Lesung mehrheitlich für eine EU-Gesetzgebung gestimmt wird, die weiter Bürger- und Verbraucherrechte in Europa gefährdet.

Ich hab das Kompromisspapier als DOC, ODT und PDF online gestellt und wir analysieren gerade die einzelnen Passagen. Wer gerne mithelfen möchte, kann dies in den Kommentaren tun.

Gegenüber unserer ersten Mobilisierung vor den Abstimmungen in den Ausschüssen Anfang Juli hat sich die Sprache etwas gewandelt und ist nicht mehr ganz so gefährlich: Eine flächendeckende Überwachung des Internetverkehrs steht nicht mehr auf der Tagesordnung, was ein Erfolg unserer Bemühungen ist. Aber genug Sprengstoff bleibt enthalten! Einige kritischen Punkte sind im aktuellen Kompromisspapier auf nationale Ebene verlegt worden. Hier würden wir uns aber wünschen, dass das Europaparlament eine klare Stellung für den Erhalt und Ausbau von Bürgerrechten im digitalen Raum und dem Erhalt von Netzneutralität bezieht. Das ist im Moment nicht der Fall, vielmehr gibt es genug Einfallstore, dass Nationalstaaten umstrittene Gesetzgebungen umsetzen können wie die “3 strikes and you´re out”-Strategie in Frankreich und Grossbritanien, mit denen unsere CDU auch sympathisiert. Viele von uns kritisierten Begriffe kommen dort weiterhin vor: So ist immer noch die Rede von “lawful” und “unlawful”, sowie einer “cooperation” zur Promotion von “lawful content” (Dazu mehr weiter unten).

Im Grossen und Ganzen hat es bei diesem Kompromisspapier keine relevanten Änderungen gegenüber dem letzten Kompromisspapier gegeben. Und das ist schlecht. Aber dies ist erst eine von drei umstrittenen Richtlinien aus dem Paket mit insgesamt vier. Da diese miteinander interagieren, muss aber auf die Sprache in allen geachtet werden. Von den anderen beiden (Rahmenrichtlinie und ePrivacy-Richtlinie) liegen uns leider noch keine Kompromiss-Papiere vor. Wer eines davon schon hat, kann uns das gerne zur Veröffentlichung schicken.

Ein grosses Problem stellt mal wieder die Intransparenz des Europaparlamentes dar, was teilweise dem eng gesteckten Zeitplan geschuldet ist. Am Dienstag soll abgestimmt werden, aber die ganzen Änderungsanträge (Ammendments) stehen wohl erst spätestens Montag online. Das erschert uns die Mobilisierung, weil wir so schlechter Wahlempfehlungen abgeben können, mit denen man bei seinen Europaabgeordneten vorstellig werden kann.

Was kann man tun?

Informiert Euch, z.B. bei uns im Wiki, wo wir viele Ressourcen rund um die Diskussion und die Kritik zusammen gestellt haben. Einen guten Einblick in die verwendete juristische Sprache gibt bietet das kurze Analyse-Papier von Monica Horten, sowie ein Papier des europäischen Datenschutzbeauftragten zum vorherigen Kompromiss. Analysiert das Kompromiss-Papier, wobei juristisches englisch hilfreich ist. Kontaktiert Eure Abgeordneten. Vor allem Sozialdemokraten, Liberale und Konservative sollten daran erinnert werden, dass es viele Menchen gibt, die sich für ein freies und offenes Internet einsetzen und nächstes Jahr zur Wahl gehen. Seid höflich dabei und argumentiert! Eure nächsten EU-Abgeordnten und ihre Kontaktdaten findet Ihr u.a. bei Abgeordntenwatch. Schreibt darüber, podcastet und/oder erzählt anderen Menschen davon!

Wir werden die nächsten Tage noch mehr Informationen dazu liefern.

Argumente gegen das neue Kompromisspapier:

Es wird weiterhin von “lawful” und nun auch “harmful” geredet. Was das ist, sollen die Nationalstaaten definieren. Aber genau hier setzt das Problem ein: Wie findet man heraus, ob ein Inhalt rechtmässig ist und was passiert mit unrechtmässigen Inhalten. Im Rahmen von Netzwerkmanagement verwendet man dazu Deep Packet Inspection, um die Datenströme zu analysieren. Auch wenn explizit in dem Kompromisspapier die Rede davon ist, dass man nicht flächendeckend das Internet überwachen will, ist dies doch ein Einfallstor, um z.B. p2p zu drosseln und/oder zu unterbinden und dabei die Netzneutralität zu verletzen. Denn man könnte das auch so auslegen, dass wenn Provider Mittäter bei Gesetzesverstössen werden, wenn sie “unlawful content” nicht filtern.

Mit dem Terminus “cooperation” setzt man auf freiwillige Vereinbarungen zwischen Providern und Inhalteanbietern, wie es bei der französischen Graduate Response vorgesehen ist. Also mindestens die Schritte eins bis zwei, dass z.B. Provider Warnbriefe an ihre Kunden verschicken müssen. Dies wird aktuell von den deutschen Rechteinhabern von der Politik gefordert (Three strikes and you´re slow - Inklusive Argumente dagegen). Der Schritt zu Internetsperrungen als dritte Massnahme ist danach nur noch ein kleiner.

Es ist die Rede von “Directive 2002/22/EC does not require providers to monitor information transmitted over their networks”. Das wäre ja noch schöner. Besser hingegen wäre es, dies auf EU-Ebene gleich zu verbieten! Diese Möglichkeit gibt es.

Sehr schwammig ist der folgende Teil formuliert, der so auch nichts in einer Richtlinie zur Binnenmarkt-Harmonisierung zu tun hat und der wieder ins Graduate Response-Modell passt:

   public interest information related to the use of communications services. This information should include public interest warnings regarding copyright infringement, other unlawful uses and dissemination of harmful content, and advice and means of protection against risks to personal security, which may for example arise from disclosure of personal information in certain circumstances, privacy and personal data

In dieselbe Richtung geht diese Passage:

   National regulatory authorities should be able to oblige providers to disseminate this standardised information to all their customers in a manner deemed appropriate by the national regulatory authorities.

Und in dieser:

   Furthermore, a mechanism should be established for the purpose of enabling appropriate cooperation on issues relating to the promotion of lawful content.

Ein Eingriff in die Netzneutralität wäre folgender Abschnitt, wenn bestimmte Quality of Service Massnahmen vorgeschrieben werden:

   A national regulatory authority may issue guidelines setting minimum quality of service requirements, and, if appropriate, take other measures, in order to prevent degradation of service and slowing of traffic over networks, and to ensure that the ability of users to access or distribute content or to run applications and services of their choice is not unreasonably restricted.

Das Wort “unreasonably” muss auf jeden Fall gestrichen werden.

Das folgende liest sich wie ein Freibrief für die EU-Kommission, bestimmte Massnahmen des Netzwerk-Managements für die ISPs vorzuschreiben, was auch raus sollte:

   The Commission may, having examined such guidelines or measures and consulted [xxx], adopt technical implementing measures in that regard if it considers that the guidelines or measures may create a barrier to the internal market.

Das ist erstmal eine schnelle Analyse von einer nicht-juristischen Sicht. Weitere Analysen des 7-Seiten Textes mit dem Kompromiss würden uns freuen.